Informationen zum Transparenzregister
Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Transparenzregister.
Transparenzregister für Vereine
Was bedeutet das Transparenzregister für Vereine? Beim Thema Transparenzregistermeldung für Vereine sind viele Vereine unsicher, was ihren Status und ihre Meldepflicht anbetrifft. Ein Grund sind die verschiedenen Rechtsformen und die unterschiedlichen Regelungen.
Eingetragene Vereine (e.V.) sind grundsätzlich zur Meldung an das Transparenzregister verpflichtet. Die wirtschaftlich Berechtigten eines Vereins sind in der Regel die Mitglieder des Vorstands.
Bundesanzeiger Verlag
Sie haben Post vom Bundesanzeiger Verlag im Zusammenhang mit dem Transparenzregister erhalten? Dann prüfen Sie auf jeden Fall, ob auch die Absenderadresse korrekt ist und es sich um ein offizielles Schreiben handelt.
Der Bundesanzeiger Verlag GmbH ist die registerführende Stelle für das Transparenzregister in Deutschland. Offizielle Schreiben kommen von:
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Transparenzregister
Postfach 10 05 34
50445 Köln
Wirtschaftlich Berechtigter
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter nach dem GwG? Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind es sogenannte wirtschaftlich Berechtigte der verschiedenen Gesellschaftsformen, die zur Meldung ins Transparenzregister verpflichtet sind.
Definition nach § 3 GwG:
Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtseinheit letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.
Bei juristischen Personen gilt als wirtschaftlich Berechtigter:
Jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25% der Kapitalanteile hält
Jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert
Jede natürliche Person, die auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt
Transparenzregister Fake Meldung
Post vom Bundesanzeiger oder eine Transparenzregister Fake Meldung? Achtung Betrüger! Das Bundesfinanzministerium warnt vor Transparenzregister Fake Meldungen, die aus falschen nicht offiziellen Stellen kommen.
So erkennen Sie Fake-Schreiben:
Falsche oder unbekannte Absenderadresse
Aufforderung zur Zahlung auf unbekannte Konten
Drohungen mit hohen Bußgeldern bei Nichtzahlung
Rechtschreibfehler und unprofessionelles Layout
Ungewöhnlich kurze Fristen
Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns oder das offizielle Transparenzregister direkt.
Betroffene Rechtsformen
Transparenzregister Rechtsformen von GmbH bis OHG. Viele Rechtsformen wie eine GmbH sind seit der Inkraftsetzung des Geldwäschegesetzes verpflichtet, sich beim Transparenzregister zu melden und Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zu machen.
Juristische Personen des Privatrechts (§ 20 GwG)
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
UG (haftungsbeschränkt) - Unternehmergesellschaft
AG (Aktiengesellschaft)
SE (Europäische Gesellschaft)
Limited (englische Rechtsform mit Sitz in Deutschland)
e.V. (eingetragener Verein)
Stiftungen
Genossenschaften
Eingetragene Personengesellschaften (§ 20 GwG)
OHG (Offene Handelsgesellschaft)
KG (Kommanditgesellschaft)
GmbH & Co. KG
UG & Co. KG
AG & Co. KG
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung)
Gesetzliche Grundlagen
Das Transparenzregister basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen:
Geldwäschegesetz (GwG) - Abschnitt 4 (§§ 18ff GwG)
EU-Geldwäsche-Richtlinie 2015/849 - Vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie
Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV)
Transparenzregister-Gebührenverordnung (TrGebV)
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Transparenzregisters unter www.transparenzregister.de
Transparenzregister Meldeservice
Ihr zuverlässiger Partner für Transparenzregister-Meldungen, Aktualisierungen und Auszüge.
Rechtliches
© 2026 Transparenzregister Meldeservice. Alle Rechte vorbehalten.
